AGB Silberstromers FUNDORA
Sehr geehrte Gäste,
wir freuen uns, Sie im FUNDORA begrüßen zu dürfen.
Mit dem Betreten werden die nachstehenden allgemeinen Bedingungen und die im Gebäude aushängende Hausordnung anerkannt.
1. Öffnungszeiten und Preise
Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind den Aushängen, unseren Flyern und unserer Homepage zu entnehmen. Erworbene Eintrittskarten werden weder zurückgenommen noch bei Verlust ersetzt.
2. Verhalten / Nutzung der Attraktionen
Wir bitten alle Gäste bei Benutzung der vorhandenen Spielgeräte um gegenseitige Rücksichtnahme. Die Aufsichtspflicht für anwesende Kinder ist von den Eltern/Begleitpersonen auszuüben. Der Betreiber übernimmt keine Betreuungspflicht.
Alle Anlagen und Einrichtungen im FUNDORA dürfen nur gemäß ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Einrichtung und ihre Anlagen in einem ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand zu halten, erfolgt die Nutzung sämtlicher Spielgeräte auf eigene Gefahr.
Das Abenteuer-Labyrinth, der Ninja-Parcours, der Kleinkindbereich sowie die Trampolin-Arena dürfen aus Sicherheitsgründen nur mit den dafür vorgesehenen FUNDORA-Socken, welche Sie an der Kasse preiswert erwerben können oder mit Sicherheitssocken vergleichbarer, lizensierter Einrichtungen betreten werden. Der 3D Schwarzlicht-Minigolf-Bereich sowie der Lasertag-Bereich dürfen nur in Sportschuhen mit heller oder einer „Non-Marking“ Sohle betreten werden. Zur Nutzung der Kletterwände empfehlen wir ebenfalls die Benutzung von Sportschuhen. Keine der Attraktionen darf mit Straßenschuhen betreten werden. An den Attraktionen stehen Schuhregale zur Verfügung.
3. Getränke und Speisen
Wir bieten Ihnen ein ausgewähltes Angebot an Getränken und Speisen zu moderaten Preisen. Daher bitten wir um Verständnis, dass das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestattet ist. Hiervon ausgenommen ist Babynahrung, die wir Ihnen bei Bedarf selbstverständlich erwärmen. Es ist grundsätzlich untersagt Speisen und Getränke in den Spielbereich mitzunehmen.
4. Online-Buchung
Auf der Website von FUNDORA besteht die Möglichkeit, Events (z.B. Kindergeburtstag, Weihnachtsfeier etc.) zu buchen. Bei Stornierung des gebuchten Termins erfolgt keine Barauszahlung des gezahlten Entgeltes, sondern die Ausstellung eines Gutscheins über den entsprechenden Betrag. Dieser Gutschein hat eine Gültigkeit von 3 Jahren.
5. Haftung
Der Betreiber, etwaige Erfüllungsgehilfen sowie gesetzliche Vertreter haften bei leichter Fahrlässigkeit nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden. Der Betreiber haftet nicht für selbst verschuldete Unfälle der Gäste sowie für Schäden, die auf unsachgemäßer Benutzung der Anlagen/Spieleinrichtungen beruhen und/oder durch andere Gäste verursacht werden. Die Haftungseinschränkungen gelten nicht bei dem Betreiber zurechenbaren Schäden des Körpers, der Gesundheit, des Lebens.
Der Betreiber haftet nicht für Schäden an der Bekleidung der Gäste, welche bei Benutzung der Anlagen/Spielgeräte entstehen.
Im FUNDORA stehen Ihnen Garderoben und abschließbare Spinde zur Verfügung. Deren Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Spinde dürfen über Nacht nicht verschlossen bleiben. Ihr Inhalt wird nach Geschäftsschluss entfernt und wie Fundsachen gemäß nachstehendem Absatz behandelt.
Für abhanden gekommene Gegenstände, Kleidung, Geld oder Wertsachen, auch aus abgeschlossenen Spinden oder vom Parkplatz, übernimmt der Betreiber keine Haftung. Fundsachen werden an der Kasse aufbewahrt und bei Nichtabholung gemäß gesetzlicher Vorschriften behandelt.
Wird eine bestimmte Besucherzahl überschritten, ist der Betreiber aus brandschutzrechtlicher Sicht und Sicherheitsgründen berechtigt, den weiteren Zutritt von Besuchern einzuschränken. Wir bitten um Verständnis, dass es in diesem Fall zu längeren Wartezeiten kommen kann. Der Betreiber ist berechtigt, den gesamten Betrieb oder einzelne Anlagen zeitweise einzuschränken. Ein Schadenersatzanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden.
6. Allgemeine Hinweise
Kinder ab 12 Jahren dürfen FUNDORA ohne Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf das FUNDORA oder dessen Personal findet nicht statt Das Personal ist nicht für die Beaufsichtigung der Kinder verantwortlich. Kindern unter 12 Jahren ist der Besuch des FUNDORA nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines anderen volljährigen Aufsichtspflichtigen gestattet.
Den Anweisungen des Personals und den Hinweisen an den jeweiligen Anlagen/Spielgeräten ist stets Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung oder die Anweisungen der Mitarbeiter ist der Betreiber berechtigt, die jeweiligen Gäste des Gebäudes zu verweisen. Der Eintritt wird in diesem Fall nicht erstattet.
Zur Sicherheit aller Gäste dürfen Behälter und Gegenstände aus Glas/Porzellan sowie eigenes Spielzeug nicht mit in den Spielbereich genommen werden. Das Mitführen scharfer, spitzer oder sonstiger gefährlicher Gegenstände ist verboten.
Das Gebäude ist mit einer modernen Brandmeldeanlage ausgestattet. Offene Feuer (Kerzen, Wunderkerzen, etc.) sind im gesamten Gebäude untersagt. Das Rauchen ist ebenfalls im gesamten Gebäude strengstens verboten und nur in den entsprechend gekennzeichneten Zonen im Außenbereich erlaubt. Zuwiderhandlungen können Fehlalarme auslösen. Die hierfür anfallenden Kosten(z.B. Feuerwehreinsatz etc.) sind vom jeweiligen Verursacher zu tragen.
Zur Gewährleistung der Sicherheit aller Gäste behält sich der Betreiber vor, Personen, deren Einlass ins FUNDORA bedenklich erscheint (z.B. erkennbar alkoholisiert oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehend, offene Wunden etc.), den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren.
Wir bitten Sie, geliehene Sachen vor Verlassen des Gebäudes an der Kasse abzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust ist Ersatz zu leisten. Das Filmen und Fotografieren ist im Gebäude grundsätzlich erlaubt. Andere Gäste dürfen jedoch nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Zum Zwecke gewerblicher Aufnahmen und für die Presse ist eine vorherige schriftliche Genehmigung seitens des Betreibers erforderlich.
Die Benutzung der vorhandenen Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber ist weder gehalten die Parkplätze zu bewachen noch ihre Flächen und sonstigen Einrichtungen zu warten, um die Fahrzeuge vor Schäden (z.B. Glasscherben, Nägel oder ähnliches) zu bewahren.
Silberstromers FUNDORA behält sich das Recht vor, Foto- und Filmaufnahmen zu Werbezwecken anzufertigen.